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Elmshorner Badminton Club von 1988 e.V.

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Training mit 2G-Plus

Aufgrund der aktuellen Landesverordnung gilt seit 12. Januar 2022 für (nicht nur unseren) Sport die 2G-Plus-Regel. Bitte denkt an die entsprechenden Nachweise, wenn ihr zum Training kommt.

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Happy new year - mit alten Problemen :-O

Leider müssen wir Euch mitteilen, dass die KGSE aufgrund eines Ausfalls der Heizungsanlage und einer damit verbundenen Reparatur in der letzten Ferienwoche komplett geschlossen bleibt. Somit wird dann Dienstag, der 11.01.22, der erste Trainingstag sein.
Weiterhin steht zu befürchten, dass die Landesregierung in Bezug auf Covid umsteuert und die bestehende LV ändert. Diese werden dann vsl. auch den Indoorsport - also den EBC - betreffen.
Details werden wir bekannt geben sobald uns diese erreichen...

...dennoch : HAPPY NEW YEAR 2022 !!!
 

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Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen

Wie ihr ja bestimmt schon aus vielen Medien entnommen habt, tritt ab dem 28.12.21 eine neue CORONA Bekämpfungsverordnung in Kraft. Diese untersagt u.a. die Zusammenkunft von mehr als 10 Personen die sich zu privaten Zwecken in privaten Räumen treffen.
Die Badmintonspielerinnen treffen sich eben gerade dazu, nämlich zu privaten Zwecken.
Im " alten" Jahr 2021 - das heißt zwischen Weihnachten und Neujahr - ist die KGSE ohnehin geschlossen und wir brauchen uns auch deshalb keine weiteren Gedanken zu machen, dass wir unseren Sport aufgrund von COVID 19 wieder nicht ausüben könnten.
Doch auch im neuen Jahr, ab dem 04.01.2022, entbehrt es der Rechtsgrundlage zum Verbot der Sportausübung, denn im Verordnungstext heißt es: "... mehr als 10 Personen" und "im privaten Bereich". Mehr als 10 Personen träfe zu, jedoch als privater Bereich ist z.B die Wohnung oder der eigene Garten definiert und das trifft nicht zu.
Deshalb bleibt uns nichts weiter als EUCH allen Gesundheit, Zufriedenheit, Glück und alles erdenklich Gute für 2022 zu wünschen und wir sehen uns hoffentlich zahlreich unter der 2G Prämisse am 04.01.2022 wieder.
 

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2G Regel ab 22.11.

Die Stadt Elmshorn hat uns mitgeteilt, dass am Donnerstag den 02.12.2021 beide KGSE Hallen für die Nutzung durch Sportvereine gesperrt sind.
Desweiteren tritt ab Montag den 22.11.2021 eine neue LVSH in Kraft. Deren wesentlicher Regelungsinhalt den EBC betreffend ist es, dass ab
dem Datum des In-Kraft-Tretens zwingend die 2G Regel anzuwenden ist. 
Das bedeutet, dass nur noch Sportler und Sportlerinnen am Trainings- und Punktspielbetrieb teilnehmen dürfen, die entweder gegen Covid 19 vollständig geimpft sind oder von der Erkrankung genesen sind oder bei denen beides zutrifft.
Menschen die diese Voraussetzung nicht erfüllen, ist die Teilnahme am Sportbetrieb verwehrt.
Diese Regelung ist baw, zumindest jedoch bis zum 19.12.2021 gültig.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Prämissen ist der Vorstand des EBC bzw. die/der jeweilige Mannschaftsführerin beim  Punktspielbetrieb. Wir werden/ müssen im Zweifel Kontrollen durchführen.

Da die Durchsetzung dieser Maßnahme im Sinne aller Mitglieder des EBC ist, möchte ich alle bitten, sich gegenseitig zu unterstützen bei der Einhaltung dieser Maßnahmen, bzw. alle nicht-geimpften dazu anzuhalten, sich impfen zu lassen, so dass unsere Gemeinschaft und unser schöner Sport nicht noch mehr unter dieser Pandemie leidet. Aus unserer / meiner Sicht spricht aus dem Studium vieler Veröffentlichungen und Meinungen aus medizinischer Sicht nichts dagegen sich impfen zu lassen; es ist im Gegenteil ein aktiver Schutz der Vereinsmitglieder und Sportler untereinander und ein Schutz gegenüber sich selbst.

In diesem Sinne für den Vorstand,
Andreas

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Covid 19 - 3 G Regel

Nachricht unseres Vorstandes:

Die Infektionszahlen steigen und die Notwendigkeit die 3G Regeln einzuhalten sind zwingend.
Wir sind angehalten die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten und werden ab heute Abend, um über den 3G Status der EBC Mitglieder, die aktiv am Trainings respektive insbesondere am Spielbetrieb teilnehmen, auskunftsfähig zu sein, den 3G Status erfassen.
Sehr wichtig ist, dass alle, die nicht geimpft oder genesen sind, einen aktuellen Test vorweisen können. Dieser sollte im Falle eines Selbsttests, unmittelbar vor Trainingsbeginn bzw. Punktspielbeginn vor den jeweils Verantwortlichen durchgeführt werden.
Menschen ohne Impfung, bzw. nicht genesene die keinen negativen Test nachweisen können, können leider nicht am Sportbetrieb teilnehmen.
Bitte respektiert das auch und insbesondere zum Schutz eurer Mitmenschen.

Grüße
Andreas

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