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Elmshorner Badminton Club von 1988 e.V.

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News >> EBC

Kein Training am Donnerstag, 10.2.22

Info von der Stadt Elmshorn: "Wegen einer schulinternen Veranstaltung ist die KGSE 1 am Donnerstag, 10.02.2022 für den Vereinssport gesperrt."

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Befreiung vom Testnachweispflicht

Gestern ist erneut eine Änderungsverordnung zur aktuellen Corona Bekämpfungsverordnung veröffentlicht worden.
Das wesentlich relevante für uns ist, dass jemand, der zweimal geimpft wurde und dessen letzte Impfung nicht länger als drei Monate zurück liegt, beim Indoorsport keinen Testnachweis mehr zu erbringen braucht.

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Training mit 2G-Plus

Aufgrund der aktuellen Landesverordnung gilt seit 12. Januar 2022 für (nicht nur unseren) Sport die 2G-Plus-Regel. Bitte denkt an die entsprechenden Nachweise, wenn ihr zum Training kommt.

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Happy new year - mit alten Problemen :-O

Leider müssen wir Euch mitteilen, dass die KGSE aufgrund eines Ausfalls der Heizungsanlage und einer damit verbundenen Reparatur in der letzten Ferienwoche komplett geschlossen bleibt. Somit wird dann Dienstag, der 11.01.22, der erste Trainingstag sein.
Weiterhin steht zu befürchten, dass die Landesregierung in Bezug auf Covid umsteuert und die bestehende LV ändert. Diese werden dann vsl. auch den Indoorsport - also den EBC - betreffen.
Details werden wir bekannt geben sobald uns diese erreichen...

...dennoch : HAPPY NEW YEAR 2022 !!!
 

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Neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen

Wie ihr ja bestimmt schon aus vielen Medien entnommen habt, tritt ab dem 28.12.21 eine neue CORONA Bekämpfungsverordnung in Kraft. Diese untersagt u.a. die Zusammenkunft von mehr als 10 Personen die sich zu privaten Zwecken in privaten Räumen treffen.
Die Badmintonspielerinnen treffen sich eben gerade dazu, nämlich zu privaten Zwecken.
Im " alten" Jahr 2021 - das heißt zwischen Weihnachten und Neujahr - ist die KGSE ohnehin geschlossen und wir brauchen uns auch deshalb keine weiteren Gedanken zu machen, dass wir unseren Sport aufgrund von COVID 19 wieder nicht ausüben könnten.
Doch auch im neuen Jahr, ab dem 04.01.2022, entbehrt es der Rechtsgrundlage zum Verbot der Sportausübung, denn im Verordnungstext heißt es: "... mehr als 10 Personen" und "im privaten Bereich". Mehr als 10 Personen träfe zu, jedoch als privater Bereich ist z.B die Wohnung oder der eigene Garten definiert und das trifft nicht zu.
Deshalb bleibt uns nichts weiter als EUCH allen Gesundheit, Zufriedenheit, Glück und alles erdenklich Gute für 2022 zu wünschen und wir sehen uns hoffentlich zahlreich unter der 2G Prämisse am 04.01.2022 wieder.
 

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